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Geldwäschegesetz heute + AMLR 2027

GwG-Selbstcheck für Gold- und Edelmetallhändler

Beim Goldankauf gilt die 2.000-Euro-Bargeldgrenze aus § 10 Abs. 6a GwG schon heute, auch für die Auszahlung: identifizieren, aufzeichnen, fünf Jahre aufbewahren. Ab dem 10. Juli 2027 gilt die EU-Geldwäscheverordnung: Wer regelmäßig oder hauptberuflich mit Edelmetall handelt, ist dann unabhängig vom Betrag Verpflichteter, mit Sorgfaltspflichten ab 10.000 Euro je Vorgang und bei Barzahlung ab 3.000 Euro. Dieser Selbstcheck zeigt Ihnen in 8 Fragen, wo Sie stehen. Dauert 2 Minuten, das Ergebnis mit Lücken-Auswertung kommt per E-Mail. Es ist eine Orientierung, keine Prüfung Ihres Einzelfalls.

  1. 1Zahlen Sie beim Gold- oder Edelmetallankauf 2.000 Euro oder mehr in bar aus, oder nehmen Sie beim Verkauf solche Beträge in bar an?
  2. 2Kaufen oder verkaufen Sie einzelne Posten über 10.000 Euro, auch verteilt auf zusammenhängende Vorgänge?
  3. 3Lassen Sie sich am Tresen den Ausweis zeigen und erfassen ihn zum Ankauf?
  4. 4Halten Sie fest, woher die Ware stammt, etwa Nachlass, Eigenbesitz oder Zukauf?
  5. 5Gleichen Sie Verkäufer gegen die EU-Sanktionslisten ab und fragen den PEP-Status ab?
  6. 6Haben Sie schriftlich festgehalten, an welchen Stellen in Ihrem Edelmetallankauf Geldwäscherisiken entstehen und wie Sie damit umgehen?
  7. 7Finden Sie zu einem Ankauf von vor vier Jahren heute noch Gewicht, Feingehalt, Tageskurs und die Angaben zum Verkäufer?
  8. 8Könnten Sie alle Ankäufe eines Zeitraums innerhalb von zwei Arbeitstagen zusammenstellen, wenn die Aufsicht danach fragt?

Wohin dürfen wir Ihr Ergebnis schicken?

Ihre Angaben nutzen wir zur Auswertung und zum Versand Ihres Ergebnisses. Details in unserer Datenschutzerklärung.

Dieser Selbstcheck ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung.