Geldwäschegesetz heute + AMLR 2027
Beim Goldankauf gilt die 2.000-Euro-Bargeldgrenze aus § 10 Abs. 6a GwG schon heute, auch für die Auszahlung: identifizieren, aufzeichnen, fünf Jahre aufbewahren. Ab dem 10. Juli 2027 gilt die EU-Geldwäscheverordnung: Wer regelmäßig oder hauptberuflich mit Edelmetall handelt, ist dann unabhängig vom Betrag Verpflichteter, mit Sorgfaltspflichten ab 10.000 Euro je Vorgang und bei Barzahlung ab 3.000 Euro. Dieser Selbstcheck zeigt Ihnen in 8 Fragen, wo Sie stehen. Dauert 2 Minuten, das Ergebnis mit Lücken-Auswertung kommt per E-Mail. Es ist eine Orientierung, keine Prüfung Ihres Einzelfalls.
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Dieser Selbstcheck ist eine Orientierungshilfe und keine Rechtsberatung.